IMPRESSUM

SIC! Schmitt Immo Consult e.K.

Anschrift:
Vogelherdstrasse 11
90607 Rückersdorf

Vertreten durch:
Sabine Schmitt (Geschäftsführer)

Kommunikation:
Tel.: 0177 - 2893196
info(at)sic-immoconsult.de

Handelsregister:
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg
Registernummer: HRA 18072

Steuernummer:
221/269/60240

Berufsaufsichtsbehörde:
Stadt Nürnberg Ordnungsamt/Gewerbeamt
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Tel.: 0911-231-2897
Fax: 0911-231-6860

Verantwortlich für den Inhalt nach §55 Abs. 2 RStV:
Sabine Schmitt (Geschäftsführer)
schmitt(at)sic-immoconsult.de

Bildrechte:

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN



SIC! Schmitt Immo Consult e.K. ist als gewerblicher Immobilien Makler tätig. Insoweit nichts anderes zwischen den Kunden und SIC! Schmitt Immo Consult e.K. ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Objektangebotsangaben/Exposés
1.1. Inhalte der Objektangebotsangaben/Exposés
Unsere Objektangebotsangaben/Exposés beruhen auf den uns erteilten Informationen, Unterlagen und Anlagen von Eigentümern, Dritten oder sonstigen mit dem Objekt im Zusammenhang stehenden Personen. Diese Informationen, Unterlagen und Anlagen werden unsererseits nicht auf Richtigkeit und/oder Vollständigkeit sowie auf rechtliche Unbedenklichkeit geprüft. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit besteht keine Haftung seitens SIC! Schmitt Immo Consult e.K., es sei denn, es kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.

1.2. Verwendung der Objektangebotsangaben/Exposés
Unsere Objektangebotsangaben/Exposés sind vertraulich und nur für den Kunden bestimmt. Den Kunden ist es untersagt, diese Daten an Dritte ohne schriftliche Erlaubnis von SIC! Schmitt Immo Consult e.K. weiterzugeben. Sollten diese Daten unbefugt an Dritte weitergegeben werden und auf diesen Daten beruhend ein Hauptvertrag abgeschlossen werden, so schuldet der Kunde die volle und ursprünglich vereinbarte Provision für diesen Fall. Dem Kunden wird jedoch vorbehalten nachzuweisen, dass SIC! Schmitt Immo Consult e.K. kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist.

1.3. Alle Angebote erfolgen freibleibend.

2. Maklervertrag
2.1. Mit Erteilung eines Such-/Verkaufs/-Vermietung/-Anmietungsauftrages und der Aufnahme der Tätigkeit durch SIC! Schmitt Immo Consult e.K., der Verwendung der Objektangebotsangaben/Exposés, der Aufnahme von Verhandlungen über die angebotenen Objekte, der Durchführung von Besichtigungen etc., kommt zwischen dem Kunden und SIC! Schmitt Immo Consult e.K. ein Maklervertrag unter Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

2.2. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden ausdrücklich widersprochen und finden keinen Einzug in den Maklervertrag.

3. Benachrichtigungs- und Auskunftspflicht
3.1. Kommt ein Vertragsabschluss (Hauptvertrag) über eines der von uns angebotenen Objekte zustande und ist SIC! Schmitt Immo Consult e.K. am Abschlussvorgang selbst nicht beteiligt, verpflichtet sich der Kunde SIC! Schmitt Immo Consult e.K. den Abschluss des Vertrags unverzüglich unter Bekanntgabe der wesentlichen Vertragsbedingungen, insbesondere hinsichtlich der Berechnungsgrundlagen der Provision, mitzuteilen.

3.2. SIC! Schmitt Immo Consult e.K. hat einen Anspruch auf eine Abschrift des Hauptvertrages auf erstes Anfordern.

4. Entstehung der Provision und Fälligkeit
4.1. Der Provisionsanspruch von SIC! Schmitt Immo Consult e.K. entsteht grundsätzlich, sobald aufgrund deren Nachweise und/oder deren Vermittlung ein Hauptvertrag hinsichtlich eines weitergegebenen Objektes zustande gekommen ist oder zumindest mitursächlich war.

4.2. Ein Provisionsanspruch seitens SIC! Schmitt Immo Consult e.K. kommt auch dann zustande, wenn der abgeschlossene Hauptvertrag von dem seitens SIC! Schmitt Immo Consult e.K. herbeizuführenden Hauptvertrag abweicht und zwischen dem tatsächlich geschlossenen Hauptvertrag und den vormals beabsichtigten Hauptvertrag, eine wirtschaftliche Gleichartigkeit besteht; dies bedeutet, wenn mit dem abweichenden Hauptvertrag der wirtschaftlich gleiche Erfolg erzielt wird.

4.3. Weiterhin kommt ein Provisionsanspruch dann zu Stande, wenn in einem engen, zeitlichen, wirtschaftlichen und räumlichen Zusammenhang mit einem von SIC! Schmitt Immo Consult e.K. nachgewiesenen oder vermittelten Hauptvertrag weitere Verträge zwischen den Parteien des ursprünglichen Hauptvertrages geschlossen werden. Der Anspruch entfällt, wenn der Kunde das Fehlen der Mitursächlichkeit der Tätigkeit von SIC! Schmitt Immo Consult e.K. nachweisen kann.

4.4. Die Provision wird grundsätzlich mit Abschluss des Hauptvertrages fällig. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Hauptvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber aufgrund der Tätigkeit von SIC! Schmitt Immo Consult e.K. zustande kommt.

4.5. Ist nichts anderes vereinbart, ist die angefallene Provision zahlbar innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungserteilung.

5. Höhe der Provisionsansprüche:
Die nachfolgenden Sätze der Provision gelten insoweit nicht mit dem Kunden gesondert und im Einzelnen andere Sätze bzw. Vergütungen vereinbart wurden:
5.1. Bei Verkauf von Grundbesitz:
3 % zzgl. Umsatzsteuer aus dem Kaufpreis.

5.2. Bei Bestellung eines Erbbauchrechts:
3 % zzgl. Umsatzsteuer aus dem 10-Jahres-Erbbauzins

5.3. Bei Anmietung oder Verpachtung von Gewerbe-, Büro-, Praxis- oder Ladenräume:

- 3 Monatsnettokaltmieten zzgl. Umsatzsteuer bei einer Laufzeit unter 10 Jahren.
- 4 Monatsnettokaltmieten zzgl. Umsatzsteuer bei einer Laufzeit ab10 Jahren.

Grundlage für die Ermittlung der Monatsmiete ist der durchschnittliche monatliche Mietzins der vereinbarten Laufzeit. Im Falle der Vereinbarung einer Staffelmiete, wird die sich während der Laufzeit des Vertrages ergebende durchschnittliche Monatsnettokaltmiete zugrunde gelegt. Optionsrechte auf Verlängerung der Mietzeit werden bei der Laufzeit des Vertrages voll Berücksichtigt.
5.4. Bei Anmietung von Wohnraum:
2 Monatskaltmieten zzgl. Umsatzsteuer. Grundlage für die Ermittlung der Monatsmiete ist der durchschnittliche monatliche Mietzins der vereinbarten Laufzeit. Im Falle der Vereinbarung einer Staffelmiete, wird die sich während der Laufzeit des Vertrages ergebende durchschnittliche Monatsnettokaltmiete zugrunde gelegt. Optionsrechte auf Verlängerung der Mietzeit werden bei der Laufzeit des Vertrages voll Berücksichtigt.

5.5. Bei Bestellung eines Vorkaufsrechtes:
1,0% zzgl. Umsatzsteuer vom Kaufpreis

5.6. Eine weitere Anmietung in demselben Objekt durch den Mieter oder Pächter innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsabschluss verpflichtet den Kunden zur Zahlung einer Folgeprovision in Höhe der vorgenannten Provisionssätze.

5.7. Ein nachträglicher Ankauf des Objekts durch den Mieter oder Pächter innerhalb der 5 Jahre nach Vertragsabschluss verpflichtet den Kunden zur Zahlung der üblichen Provision unter Gutschrift einer bereits gezahlten Provision.

6. Erlöschen des Hauptvertrages
Der Provisionsanspruch entfällt nicht dadurch, dass der abgeschlossene Hauptvertrag durch Rücktritt, Anfechtung oder Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund der Wahrnehmung eines Rücktrittsvorbehalts oder aus sonstigen Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.

7. Vorkenntnis
7.1. Ist dem Kunden ein durch SIC! Schmitt Immo Consult e.K. nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, ist er verpflichtet den Nachweis gegenüber SIC! Schmitt Immo Consult e.K. binnen angemessener Frist schriftlich zurückzuweisen. Unterlässt der Kunde die schriftliche Zurückweisung und entfällt auf Grund der Vorkenntnis der Anspruch auf Provision, so steht SIC! Schmitt Immo Consult e.K. ein Schadensersatzanspruch im Rahmen des Aufwendungsersatzes nach Ziffer 8 zu.

7.2. Wird ohne Mitteilung der Vorkenntnis vom Kunden eine Tätigkeit über die Erbringung des Nachweises hinaus gefordert oder in Anspruch genommen, so bleibt der Provisionsanspruch in voller Höhe bestehen.

7.3. Der Provisionsanspruch von SIC! Schmitt Immo Consult e.K. bleibt vollständig erhalten, wenn der Kunde bei Einwand der Vorkenntnis nicht nachweisen kann, dass er vollständige Kenntnis vom Objekt besaß, keine Mitursächlichkeit der Tätigkeit SIC! Schmitt Immo Consult e.K. für den Vertragsabschluss vorlag, kein Anstoß zum Vertragsabschluss durch SIC! Schmitt Immo Consult e.K. gegeben war und/oder keine neuen Informationen durch SIC! Schmitt Immo Consult e.K. mitgeteilt wurden.

7.4. Die Vorkenntnis des Kunden wirkt sich im Rahmen einer vermittelnden Tätigkeit von SIC! Schmitt Immo Consult e.K. auf den Provisionsanspruch nicht aus.

8. Aufwendungsersatz
8.1. SIC! Schmitt Immo Consult e.K. hat Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Aufwendungen, die sich unmittelbar aus der Auftragsbearbeitung ergeben, wie z.B. für Inserate, Exposés, Telefon-, Telefaxkosten, Porti, etwaige Eingabekosten betreffend das Internet und ähnliche Kommunikationsdienste sowie Kosten für Besichtigungen.

8.2. Der Anspruch entsteht dann, wenn SIC! Schmitt Immo Consult e.K. durch ein schuldhaftes und pflichtwidriges Handeln des Kunden die Chance auf die Provision aus dem Geschäft verliert, der Vertrag ohne Abschluss eines Hauptvertrages zeitlich ausläuft/gekündigt wird oder der Vertrag seitens der Vertragsparteien aus wichtigem Grunde gekündigt werden konnte. Weiterhin, wenn der Kunde hinsichtlich des Objekts auf Grund des Nachweises oder der Vermittlungstätigkeit statt eines Mietvertrages einen Kaufvertrag oder umgekehrt abschließt.

8.3. Fahrten seitens SIC! Schmitt Immo Consult e.K. und derer Angestellten mit dem Kraftfahrzeug sind mit 0,30 € pro Kilometer zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer zu entschädigen. Für die übrigen Auslagen wie Porto, Telekommunikationsdienstleistungen, Büromaterial, Zeitaufwand etc. ist SIC! Schmitt Immo Consult e.K. berechtigt die konkreten Aufwendungen der Höhe nach nachzuweisen und gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass SIC! Schmitt Immo Consult e.K. im konkreten Fall niedrigere Aufwendungen entstanden sind.

8.4. Anstelle der Ziffer 8.3 können die Parteien jedoch auch individualvertraglich eine monatliche Pauschale als Aufwendungsersatz vereinbaren. SIC! Schmitt Immo Consult e.K. ist jedoch auch in diesem Falle berechtigt nachzuweisen, dass Ihre Aufwendungen im Einzelfall höher waren und gegenüber dem Kunden geltend machen. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass SIC! Schmitt Immo Consult e.K. im konkreten Fall niedrigere Aufwendungen entstanden sind.

8.5. Geleistete Aufwendungen sind auf eine ggf. anfallende Maklerprovision aus diesem Auftrag in vollem Umfang anzurechnen.

9. Haftung von SIC! Schmitt Immo Consult e.K.
Die Haftung für ein fahrlässiges Verhalten seitens SIC! Schmitt Immo Consult e.K., deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder dem Fehlen einer von SIC! Schmitt Immo Consult e.K. garantierten und bestimmten Eigenschaft beruht.

10. Schadensersatzpflicht
Falls der Auftraggeber für Dritte (z.B. Miteigentümer) ohne entsprechende Vollmacht handelt oder seine Vertragspflichten verletzt, ist er SIC! Schmitt Immo Consult e.K. zum Ersatz des sich daraus ergebenden Schadens verpflichtet.

11. Doppelbeauftragung
SIC! Schmitt Immo Consult e.K. ist es erlaubt für beide Parteien eines etwaigen Hauptvertrages tätig zu werden. Dies gilt unabhängig davon ob entgeltlich oder unentgeltlich. In diesem Falle verpflichtet sich SIC! Schmitt Immo Consult e.K. diese Tatsache offen zu legen und sich auf eine neutrale Vermittlung zu beschränken.

12. Gerichtsstand/Erfüllungsort/ geltendes Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürnberg. Die Parteien des Vertrages vereinbaren die Gültigkeit des deutschen Rechtes.

13. Aufrechnungsverbot
Gegen die seitens SIC! Schmitt Immo Consult e.K. bestehenden Provisionsansprüche kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufgerechnet werden, die seitens SIC! Schmitt Immo Consult e.K. ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden oder rechtskräftig festgestellt sind.

14. Datenschutz
Der Kunde willigt ein, dass SIC! Schmitt Immo Consult e.K. Daten, die sich aus den Verträgen oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet und nutzt und diese im erforderlichen Umfange an den Interessenten übermittelt.

15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelungen verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

WIDERRUFSBELEHRUNG

Insoweit der Maklervertrag mit SIC! Schmitt Immo Consult e.K. außerhalb der Geschäftsräume und/oder durch Fernkommunikationsmittel zustande gekommen und der Kunde Verbraucher ist, gilt die folgende

1. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die
SIC! Schmitt Immo Consult e.K., Vogelherdstraße 11, 90607 Rückersdorf, Tel.: 0177-2893196
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

2. Widerrufsfolgen

a.)
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat SIC! Schmitt Immo Consult e.K. Ihnen alle Zahlungen, die Sie von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verkäufer eine andere Art der Lieferung als die von SIC! Schmitt Immo Consult e.K. angebotenen, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei SIC! Schmitt Immo Consult e.K eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet SIC! Schmitt Immo Consult e.K. dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Falle werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

b.)
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie SIC! Schmitt Immo Consult e.K. einen angemessen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie SIC! Schmitt Immo Consult e.K. von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

BELEHRUNG NACH § 356 IV BGB

Der Kunde nimmt im Rahmen der Ihm bekanntgegebenen Widerrufsbelehrung davon Kenntnis, dass sein oben genanntes Widerrufsrecht für den abgeschlossenen Maklervertrag erlischt, wenn SIC! Schmitt Immo Consult e.K. ihm die vollständigen Unterlagen übergeben hat und eine Besichtigung stattfand und der Kunde sich nur noch zu entscheiden hat, ob er den nachgewiesenen / vermittelten Hauptvertrag abschließt, ohne dass es einer weiteren Tätigkeit seitens SIC! Schmitt Immo Consult e.K. bedarf.

Der Hinweis nach § 356 Abs. 4 BGB ist hiermit ausdrücklich erfolgt.